Garantie
II. Garantiebedingungen
Hinweis zu Verbraucherschutzgesetzen:
Die nachfolgend eingeräumte Garantie ist eine freiwillige Garantie. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie ist demnach eine Ergänzung und kein Ersatz für die Rechte, die durch Verbraucherschutzgesetze gewährt werden. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, können Verbraucher insbesondere die Rechte aus §§ 434 ff., §§ 474 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geltend machen. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich. Die Garantiebedingungen finden auf Ansprüche aus gesetzlichen Verbraucherschutzrechten keine Anwendung.
§ 1 Geltungsbereich
Clearlight Saunas Europe GmbH, C/O LPA-GGV, Herrengraben 3,20459 Hamburg , (nachfolgend „Verkäufer“, „Helsi“, „Clearlight“ oder „Wir“) garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass die nachfolgend unter § 2 genannten Produkte und Zubehörteile (nachfolgend „Produkte“) innerhalb der unter § 2 genannten Zeiträume ab Auslieferung an den Kunden (Garantiezeit) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden. Etwaige Fehler wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Produkts beheben (nachfolgend „Garantieleistung)“. Die Garantie erstreckt sich nur auf Produkte, welche der Kunde als Erstkäufer in Deutschland vom Verkäufer erworben hat.
§ 2 Produkte und Garantiezeiten
(1)
Produkt |
Garantiezeit für Verbraucher |
Garantiezeit für Unternehmer |
- Helsi Go - Helsi Mini - Helsi Plus - Helsi Pro - Helsi Max
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3 Jahre |
3 Jahre |
Werkseitig mitgeliefertes Netzteil |
3 Jahre |
2 Jahre |
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2 Jahre |
2 Jahre |
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2 Jahre |
2 Jahre |
Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Die Garantiezeit beginnt mit der Auslieferung an den Kunden.
§ 3 Umfang der Garantie und Beschränkungen
(1) Der Verkäufer garantiert dem Kunden während der jeweiligen Garantiezeit, dass die Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
(2) Eine Garantieleistung entfällt für Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, unsachgemäßem Standort, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt oder nicht geeignete Pflegeprodukte verwendet, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Weiter gilt diese Garantie nicht bei Mängeln, die durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse entstanden sind, sowie bei gewöhnlichen Verschleißerscheinungen.
(3) Diese Garantie gilt nicht für Ausstellungsmodelle, es sei denn der Verkäufer hat dem zum Zeitpunkt des Kaufs ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Ebenfalls nicht von dieser Garantie umfasst sind nicht werkseitig mitgelieferte Komponenten, Teile und Zubehör, es sei denn der Verkäufer sichert ausdrücklich im endgültigen Kostenvoranschlag oder in der Rechnung einen eigenständigen festen Garantiezeitraum für diese Teile zu.
(5) Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
(6) Für die unter § 2 genannten Produkte bestehen keine weiteren Garantien als die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich festgelegten.
(7) Von der Garantie ausgenommen sind die Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden: z.B. Schäden aus Zeitverlust, Unannehmlichkeiten oder sonstige Folgeschäden, die Sie oder eine dritte Person durch den von der Garantie abgedeckten Mangel erleiden. Gleiches gilt für die über die Garantieleistung hinausgehenden Ansprüche auf Ersatzlieferung oder Schadensersatz.
(8) Die Garantie umfasst nicht:
(a) Arbeits-, Transport- oder andere Kosten, die durch den Austausch des ursprünglichen Produkts und/oder die Inbetriebnahme eines Ersatzprodukts entstehen;
(b) sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erlangung von Reparaturarbeiten entstehen (z.B. durch zeitlichen Aufwand um an die Rückseite des Produktes zur technischen Reparatur zu kommen);
(c) Schäden durch Nutzungsausfall, einschließlich des Verlusts von Umsatz, Gewinn oder geschäftlichen Vorteilen jeglicher Art.
§ 4 Übertragbarkeit der Garantie
Die Garantie ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht übertragbar. Dies gilt insbesondere auch im Falle des Weiterverkaufs des Produkts.
§ 5 Vorliegen eines Garantiefalls und dessen Meldung
(1) Der Verkäufer erbringt die Garantieleistung, wenn der Mangel an dem Produkt von der Garantie abgedeckt und dieser Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist oder innerhalb der Garantiezeit entdeckt wurde.
(2) Garantieansprüche sind möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels geltend zu machen.
(3) Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an den Verkäufer unter
Clearlight Saunas Europe GmbH
C/O LPA-GGV
Herrengraben 3
20459 Hamburg
Germany
Telefon: +49 (0) 40 4011 0120 oder per email an support@helsi.life
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Beschreiben Sie das Problem und legen Sie uns einen datierten Kaufbeleg des Produktes vor. Sie werden darüber informiert, wie Sie Ersatz erhalten und wohin Sie die mangelhaften Produkte auf Ihre Kosten zurücksenden können.
§ 6 Transportkosten im Garantiefall
(1) Die Einsendung des mangelhaften Produkts übernimmt der Verkäufer, sofern eine Reparatur vor Ort nicht durchgeführt werden kann. Dieses Urteil führt jedoch der Verkäufer durch, da dieser die technische Expertise besitzt.
(2) Der Verkäufer übernimmt nur dann Versand- und Bearbeitungsgebühren für die Rücksendung des reparierten oder ausgetauschten Produkts an den Kunden, wenn tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Liegt kein Garantiefall vor, ist der Kunde verpflichtet, diese Gebühren zu tragen.
§ 7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Verkäufer – soweit in Absatz 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3 ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers.