Garantie

Geltungsbereich Der Garantie

(1) Clearlight Saunas Europe GmbH  (nachfolgend „Hers teller“) garantiert nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass therapeutische Nahinfrarot- und Rotlichttherapiegeräte der Serie Helsi™ (nachfol- gend „Infrarot- und Rotlichtgerät“) sowie die unter Ziffer 2 genannten Teile und Zubehörteile (nachfolgend gemeinsam mit Infrarot- und Rotlichtgeräte „Produkte“) die in Deutschland erstmalig von einem Händler an einen Erstkäufer verkauft wurden, bei normaler Verwend- ung für die Dauer der auf dieser mit den Produkten mitgelieferten Garantieerklärung (nachfolgend „Garantieerklärung“ oder „Garantie“) vermerkten Frist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Hiervon erfasst sind fabrikneue Produkte, zuzüglich aller Clearlight Saunas Europe GmbH-Originalbauteile und Komponenten (sofern diese zum Kaufzeit- punkt als „Optionen” und/oder „Zubehör“ angeboten worden waren).

(2) Der Hersteller räumt dem Kunden mit dieser Garantieerklärung bestimmte, nach Art und Inhalt begrenzte Rechte ein. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Durch die Ausübung von aus dieser Garantie abgeleiteten Rechten erklären Sie als Kunde konkludent, dass Sie deren Bedingungen verstanden und akzeptiert haben.

(3) Ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers kann nur der Erst- käufer Ansprüche aus dieser Herstellergarantie geltend machen. Alle Garantieleistungen müssen vom Hersteller oder seinem benannten Vertreter unter Verwendung autorisierter Teile des Herstellers durch- geführt werden. Kein Vertreter, Händler, Distributor, Servicefirma oder Dritter ist berechtigt, die Bedingungen dieser beschränkten Garantie in irgendeiner Weise zu ändern, zu modifizieren oder zu erweitern.

Garantiebedingungen

Produkt

Private Garantiezeit

Gewerbliche Garantiezeit

Helsi™ Infrarot- und Rotlichtgerät

3 Jahre

3 Jahre

Werkseitig mitgeliefertes Netzteil

3 Jahre

2 Jahre

Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum, an dem die Produkte an den Kunden geliefert wurden.

Begriffsbestimmungen

(1) Kunde ist jeder Erstkäufer.
(2) Hersteller ist Clearlight Saunas Europe GmbH.

Umfang Der Garantie und Beschränkungen

(1) Der Hersteller garantiert dem Kunden während der Garantiezeit, dass (a) das Infrarot- und Rotlichtgerät seine strukturelle Integrität beibehält und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist,
(b) die werkseitig mitgelieferten Komponenten (d.h. Netzteil) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

(2) Diese Garantie wird geltendes Recht wie die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung (insbesondere §§ 434 ff. BGB) nicht ausschließen, begrenzen oder aussetzen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie ebenfalls nicht berührt und bestehen vielmehr neben und unabhängig von dieser Garantie.

(3) Diese Garantie gilt nicht für Ausstellungsmodelle, es sei denn der Hersteller hat dem zum Zeitpunkt des Kaufs ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Ebenfalls nicht von dieser Garantie umfasst sind nicht werkseitig mitgelieferte Komponenten, Teile und Zubehör, es sei denn der Hersteller sichert ausdrücklich im endgültigen Kostenvoranschlag oder in der Rechnung einen eigenständigen festen Garantiezeitraum für diese Teile zu. Wenn keine Garantiezeit angegeben ist, gilt nur die Garantie des Herstellers, falls eine solche vorhanden ist.

(5) Diese Garantie erstreckt sich ferner nicht auf Mängel oder Schäden, die von dem Kunden, der durch den Kunden mit der Nutzung und Verwendung des Infrarot- und Rotlichtgerätes betrauten Person, oder sonstigen Personen oder von Tieren verursacht werden.

(6) Die Garantie schließt auch solche Schäden aus, die durch Transport durch den Kunden, unsachgemäße Handhabung, unsach- gemäßen Standort, Lagerung oder Verlegung sowie durch Reinigung, Lackierung, Fleckenbildung oder sonstige Verwendung von unsachgemäßen Chemikalien entstehen.

(7) Die Garantie schließt auch Mängel oder Schäden aus, die durch Fahrlässigkeit des Kunden; durch Änderungen jedweder Art aus jedwedem Grund (einschließlich Änderungen der örtlichen Vor- schriften) entstehen; die durch eine ordnungsgemäße Inspektion vor der Inbetriebnahme hätten entdeckt, repariert oder vermieden werden können; die während der Inbetriebnahme entstehen; durch Anschlüsse, die vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt werden;unsachgemäße Spannungsversorgung; unautorisierte elektrische Modifikation; Missbrauch; unsachgemäße Verwendung; Fehlanwend- ung; Fehlbedienung; Fehlen einer ordnungsgemäßen routinemäßigen oder vorbeugenden Wartung; unautorisierte Reparatur durch einen Dritten; normale Abnutzung; Feuer und höhere Gewalt.

(8) Die beschränkte Garantie umfasst nicht: (a) Arbeits-, Transport- oder andere Kosten, die durch den Austausch des ursprünglichen Geräts und/oder die Inbetriebnahme eines Ersatzgeräts entstehen;
(b) sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erlangung von Reparaturarbeiten entstehen;
(c) Schäden durch Nutzungsausfall, einschließlich des Verlusts von Umsatz, Gewinn oder geschäftlichen Vorteilen jeglicher Art.

Abtretung Der Garantie

Diese Garantie darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers nach eigenem und absolutem Ermessen nicht übertragen, verkauft, gespendet, verschenkt oder an Dritte abgetreten werden.

Inbetriebnahme

(1) Vor der Inbetriebnahme sind die Produkte durch den Kunden, oder durch sonstige durch den Kunden mit der Inbetriebnahme betraute Personen auf äußere Schäden zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese frei von Defekten oder Schäden sind. Sowohl an dem Produkt als auch auf dem Versandkarton befinden sich Hinweise, die auf diese Verpflichtung hinweisen.

(2) Im Falle eines vor der Inbetriebnahme Einbau festgestellten Problems dürfen die Produkte nicht in Betrieb genommen werden.

Vorliegen Eines Garantiefalls und Dessen Meldung

(1) Der Hersteller erbringt die Garantieleistung, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(a) Der Mangel oder Schaden ist von der Garantie abgedeckt,
(b) der Kunde hat den Hersteller über die Art des aufgetretenen Man- gels oder Schadens während der Garantiezeit informiert,

(c) es werden schlüssige Nachweise (z.B. Kauf- oder Installationsnach- weise) erbracht, mit denen der Kunde nachweist, dass der Mangel oder Schaden innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist oder ent- deckt wurde, und

(2) Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Clearlight Saunas Europe GmbH unter

Clearlight Saunas Europe GmbH
Lehmweg 10B
20251 Hamburg
Germany
040 4011 0162

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Beschreiben Sie das Prob- lem und legen uns einen datierten Kaufbeleg des Produktes vor. Sie werden darüber informiert, wie Sie Ersatz erhalten und wo Sie die ausgefallenen Komponenten, Teile oder Zubehörteile auf Ihre Kosten zurücksenden können. Alle Ersatzteile, Ausrüstungen und Repara- turen verlängern die verbleibende Garantiezeit des/der ersetzten Teile nicht.

Transportkosten Im Garantiefall

Der Hersteller übernimmt nur dann Versand- und Bearbeitungs- gebühren für die Rücksendung des reparierten oder ausgetauscht- en Produkts an Sie, wenn wir uns für den Austausch des defekten Gerätes entscheiden. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, das Porto und die Handhabung für den Versand und die Lieferung von Produkten zu bezahlen.

Erloschen Der Verpflichtungen Aus Dieser Garantie

Die Garantieverpflichtungen des Herstellers aus dieser Garantie er- löschen mit dem Angebot des Ersatzes oder der Reparatur. Die Wei- gerung des Kunden, das Angebot anzunehmen, beendet die Garantie- pflicht des Herstellers aus dieser Garantie.

Haftungsbeschränkung und -Ausschlüsse

(1) Diese beschränkte Garantie gibt Ihnen spezifische Rechte. Für die Infrarot- und Rotlichtgeräte sowie die unter Ziffer 2 genannten Teile und Zubehörteile bestehen keine weiteren Garantien als die in diesem Dokument ausdrücklich festgelegten.

(2) Der Hersteller ist nicht verantwortlich für Aussagen oder Darstel- lungen in jeglicher Form, die über die von dem Hersteller selbst bere- itgestellten technischen und tatsächlichen Informationen oder Anga- ben hinsichtlich der Produkte hinausgehen, diese erweitern oder mit diesen nicht übereinstimmen.

(3) Der Hersteller haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen ver- traglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendunge

(4) In sonstigen Fällen haftet der Hersteller – soweit in Absatz 5 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 5 ausgeschlossen.

(5) Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

Schlussbestimmungen

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Garantie zwischen dem Kunden und dem Hersteller der Sitz des Herstellers.

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